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Risikoabsicherung

Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risikolebensversicherung

Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Die Grundlagen

Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche, auch in der Hinterbliebenenversorgung, sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.

Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Für wen geeignet?

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützen.

Unverzichtbar für junge Häuslebauer
Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Sie auf diese Weise etwa zehn Prozent.

Darlehensabsicherung durch Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist die Restschuldversicherung. Durch sie lässt sich genau die Summe absichern, die der Darlehensnehmer im Falle seines Todes noch schuldig ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen im schlimmsten aller Fälle beglichen werden kann.

Leistungsumfang

Anders als eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.

Preisvergleich ist besonders wichtig
Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch - wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.

Wegen der weitgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von weniger als 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro, die im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.

Gesundheitsprüfung

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

Einzel- oder Partnervertrag?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur Kapital-, sondern auch Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auf verbundene Leben an. Eine Lebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehr Per­sonen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt.

Dies kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein - aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Umwandlung möglich

Die Umwandlung in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Die meisten Lebensversicherer gewähren ihren Kunden das Recht, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung umzuwandeln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Umstellung in der Regel nicht notwendig. 

Wer zusätzlich finanziell für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages gibt es dann außerdem Geld - die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.

Mit der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.


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Mindestens drei Jahre Laufzeit wählen
Die meisten Versicherer bieten Nachlässe bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren. Sie können den Tarif auch auf fünf Jahre abschließen und dennoch nach dem dritten Jahr kündigen. Denn unter § 11 des Versicherungsvertragsgesetz wird geregelt, dass Versicherungen immer zum Schluss des dritten Jahres gekündigt werden können. Auch dann, wenn die Laufzeit länger vereinbart wurde.
Beitrag jährlich zahlen
Wer seine Versicherungsprämie jährlich bezahlt, kann bis zu 15 Prozent sparen. Denn die Gesellschaften verlangen Zuschläge, wenn sich Versicherungsnehmer für eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlweise aussprechen.
Selbstbeteiligung vereinbaren
Der Beitrag reduziert sich erheblich, wenn ein Selbst­behalt vereinbart wurde. Allerdings ist es nicht ratsam, bei jeder Versicherung eine Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Ein Selbst­behalt empfiehlt sich meist bei der Kfz- und der Rechtsschutz­versicherung.
Bündelrabatte nutzen
Viele Versicherer bieten sogenannte Bündelrabatte an. Das bedeutet, die Kunden erhalten einen Nachlass, wenn sie zwei oder mehrere Versicherungen bei demselben Anbieter abgeschlossen haben. Außerdem ist es meist preiswerter, risikoähnliche Versicherungen in einem Tarif abzusichern. Beispielsweise bei der Immobilien­versicherung. Der Abschluss einer Gebäudeabsicherung im Komplettpaket ist im Regelfall günstiger das Leitungswasser-, Feuer- und Elementarrisiko separat zu ver­sichern.
Gemeinsam ver­sichern und sparen
In einem Haushalt lebende Per­sonen lassen sich bei den meisten Versicherungen gemeinsam absichern. Beispielsweise bei einer Privat­haftpflicht, Unfall­versicherung oder einem Rechtsschutz. Es ist immer preiswerter, einen Familien- oder Partnertarif zu nutzen, als zwei oder mehrere Einzelverträge abzuschließen.

Privat­haftpflicht

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Beratung

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Betreuung

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Das sagen unsere Kunden über uns

  • 04.05.2023
    “Unkompliziert u.schnelle Reaktion auf meine Anfrage,sehr gute Auswahl fuer mein gewuenschtes Produkt.Schnelle Bearbeitug.�
  • 30.01.2023
    Frau Zielinsky hat mich sehr nett beraten und sich genügend Zeit genommen. Alle wünsche sind zur Kenntnis genommen worden so daß wir auf ein gutes Ergebnis gekommen sind. Gerne wieder.
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  • 09.11.2022
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  • Michael Schwab
    29.12.2022
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  • Mönch, Stetten
    10.05.2023
    “Mitarbeiterin musste gelobt werden, das fiel leicht Dank einem persönlichem Gespräch, ausgehend von der Agentur, sind Details zum Antrag geklärt worden�

    Diese Versicherungen brauchen Sie


    Diese Versicherungen sind Pflicht

    Es gibt bestimmte Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und bei denen Sie keine Wahl haben. Dazu zählen die Kranken­versicherung, die Kfz-Haft­pflichtversicherung und für viele auch die gesetzliche Renten­versicherung.

    Kranken­versicherung

    Für jeden Bürger in Deutschland besteht eine Pflicht, entweder gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein. Die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel für die meisten Menschen sinnvoller, da die Beiträge bei einer privaten Kranken­versicherung im Alter oft stark ansteigen können. Eine private Kranken­versicherung sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Sie sicher bist, dass Sie die Beiträge langfristig zahlen kannst. Per­sonen ohne Kranken­versicherung erhalten nur im Notfall eine medizinische Behandlung.

    Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Autofahrer

    Jedes Fahrzeug muss mindestens mit einer Haft­pflicht­versicherung versichert sein. Voll- und Teilkasko­versicherungen sind optional. Insbesondere beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie darauf achten, dass Sie rechtzeitig eine Auto­versicherung abschließt, da Sie ansonsten ein Bußgeld zahlen musst.

    Gesetzliche Renten­versicherung für Angestellte

    Die gesetzliche Renten­versicherung ist für die meisten Menschen der wichtigste Baustein ihrer Alters­vorsorge. Arbeitnehmer zahlen automatisch jeden Monat einen Beitrag zur Renten­versicherung von ihrem Lohn ab. Auch einige Selbstständige wie beispielsweise Handwerker und Hebammen sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert, während alle anderen Selbstständigen freiwillige Beiträge zahlen können. In vielen Fällen reicht die gesetzliche Rente jedoch nicht aus und eine zusätzliche private Alters­vorsorge ist ratsam.

    Wichtige Versicherungen, die unbedingt abgeschlossen werden sollten

    Neben den Pflicht­versicherungen gibt es weitere Versicherungen, die vor finanziellen Risiken schützen können und deshalb wichtig sind. Glücklicherweise sind wichtige Versicherungen nicht immer teuer. So gibt es beispielsweise eine vernünftige Haft­pflicht­versicherung bereits ab 5 Euro im Monat und eine Reisekranken­versicherung für weniger als 10 Euro im Jahr.

    Privat­haftpflicht­versicherung

    Eine private Haft­pflicht­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kann vor existenzbedrohenden Kosten schützen, wenn durch eigene Schuld jemand zu Schaden kommt. Daher ist eine Privat­haftpflicht­versicherung ein Muss für jeden. Es sollte geprüft werden, ob ein eigener Vertrag benötigt wird oder ob bereits über den Familientarif der Eltern oder des Partners versichert ist.

    Für Mieter & Eigentümer: Hausrat­versicherung

    Wenn Sie über einen Haushalt verfügen, sollten Sie in Betracht ziehen, eine Hausrat­versicherung abzuschließen. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden durch Ereignisse wie Sturm, Hagel, Feuer oder Blitzschlag. Durch den Abschluss einer Hausrat­versicherung können Sie sicherstellen, dass Ihr persönliches Eigentum angemessen abgesichert ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei Bedarf durch eine Erweiterung um eine Elementarschaden­versicherung anzupassen. Mit einer Hausrat­versicherung sind Sie in der Lage, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Schäden an Ihrem Haushalt und dessen Inhalten abzumildern.

    Unfall­versicherung

    Eine Unfall­versicherung gehört zu den essenziellen Versicherungen, die jeder in Betracht ziehen sollte. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die zu Verletzungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen führen können. Eine Unfall­versicherung kann Ihnen helfen, existenzbedrohende Kosten zu bewältigen, wenn Sie durch eigenes Verschulden jemand anderem Schaden zufügen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Unfall­versicherung für jeden von großer Bedeutung. Es ist ratsam zu prüfen, ob ein eigener Vertrag erforderlich ist oder ob Sie bereits über den Familientarif Ihrer Eltern oder Ihres Partners versichert sind. Eine solche Überprüfung gewährleistet, dass Sie den optimalen Versicherungsschutz haben, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

    Für Immobilien­besitzer: Wohngebäude­Â­versicherung

    Wenn eine Immobilie besessen wird, sollte eine Wohngebäude­versicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitzschlag. Der Vertrag kann bei Bedarf durch eine Elementarschaden­versicherung erweitert werden.

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